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   VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217   

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VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217 (https://dejure.org/2019,61687)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15.05.2019 - B 6 E 19.217 (https://dejure.org/2019,61687)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - B 6 E 19.217 (https://dejure.org/2019,61687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 2 Abs. 2, Abs. 9, § 5 Abs. 2 S. 1, § 25, § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 60 Abs. 7 S. 1, § 60a Abs. 2 S. 1, § 81 Abs. 3 S. 1; AsylG § 30 Abs. 1, Abs. 2
    Eilantrag auf Unterlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen während des Aufenthaltserlaubnisverfahrens - Georgien

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 05.06.2012 - 3 B 823/12

    Prozesskostenhilfe und Rückführungsrichtlinie

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217
    Ein humanitärer Grund i.S. des § 29 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ist anzunehmen, wenn die Herstellung der Familieneinheit aus zwingenden persönlichen Gründen unmöglich ist, weil dem Stammberechtigten hinsichtlich seines Herkunftslandes ein Abschiebungsverbot zuerkannt wurde und nicht alle Familienmitglieder über ein Daueraufenthaltsrecht in einem Drittstaat verfügen (VGH Kassel, B. v. 05.06.2012 - 3 B 823/12- InfAuslR 2012, 318/319).

    Dazu reicht es nicht bereits aus, dass der Stammberechtigte einen Aufenthaltstitel gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG besitzt (VGH Kassel, B. v. 05.06.2012 - 3 B 823/1 - InfAuslR 2012, 318/320).

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217
    Ein Ausnahmefall ist gegeben, wenn Umstände des Einzelfalls vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (BVerwG, U. v. 14.05.2013 - 1 C 17.12 - BVerwGE 146, 281/291f. = InfAuslR 2013, 324/328, jew. Rn. 26).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97

    Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217
    Ein Asylbewerber, dessen Asylantrag erfolglos geblieben ist, muss, um eine asylunabhängige Aufenthaltserlaubnis erhalten zu können, ein Visumverfahren durchführen (BVerwG, U. v. 03.06.1997 - 1 C 1/97 - BVerwGE 105, 28 = NVwZ 1998, 187 jew. Leitsatz).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217
    Dabei ist davon auszugehen, dass die zwangsweise Ausreise eines Ausländers im Hinblick auf das Schutzgebot gemäß Art. 6 Abs. 1 GG rechtlich unmöglich ist, wenn ein sich legal im Bundesgebiet aufhaltender zu pflegender Familienangehöriger darauf angewiesen ist, dass ihm ohne eine auch nur vorübergehende Trennung Lebenshilfe gewährt wird und die Pflege nur im Bundesgebiet und durch einen bestimmten Familienangehörigen erbracht werden kann (BVerwG, U. v. 18.04.2013 - 10 C 10/12 - BVerwGE 146, 198/215 = NVwZ 2013, 1339/1343 jew. Rn.37).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217
    Es ist dabei grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalls (BVerfG, B. v. 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 - InfAuslR 2013, 456/456 Rn.12; st. Rspr.).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217
    Hat in solchen Fällen die zwangsweise Rückführung des Ausländers zu unterbleiben, ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich i.S.v. § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (BVerwG, U. v. 27.06.2006 - 1 C 14/05 - BVerwGE 126, 192/197 Rn. 17 = InfAuslR 2007, 4/6).
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217
    bb) Der ausreisepflichtige Antragsteller hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein rechtliches Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung, mit der die Abschiebung vorläufig untersagt wird, weil ihm der Termin der Abschiebung gemäß § 59 Abs. 1 Satz 8 AufenthG nicht mehr angekündigt werden darf (BVerfG, B. v. 08.11.2017 - 2 BvR 809/17 - NVwZ 2018, 254/255 Rn. 5).
  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 CE 18.1871

    Keine Unzumutbarkeit wegen vorübergehender Trennung der Eheleute für die übliche

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217
    Dagegen ist eine vorübergehende Trennung eines Ausländers von seinem Ehepartner oder anderen Familienangehörigen für die übliche Dauer der nachträglichen Einholung eines Visums regelmäßig zumutbar, es sei denn, damit ist die Trennung von einem sich im Bundesgebiet aufhaltendenden kleinen Kind verbunden, das eine auch nur vorübergehende Trennung emotional (noch) nicht verkraften kann (BayVGH, B. v. 24.01.2019 - 10 CE 18.18171, 10 C 18.1874 - juris Rn. 27).
  • OVG Saarland, 20.04.2011 - 2 B 208/11

    Abschiebungsschutz aus familiären Gründen; Integration; dem Lebensgefährten

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217
    Außerdem steht der zwangsweisen Ausreise ein rechtliches Hindernis entgegen, wenn sie zu einer dauerhaften Trennung des Ausländers von seiner Familie führt, die nur dadurch vermieden werden könnte, dass ein Familienangehöriger, für den ein Abschiebungsverbot besteht, mit ihm gemeinsam ins Heimatland zurückkehrt (so in Abgrenzung zum zu verlangenden "Verzicht" auf eine Niederlassungserlaubnis OVG Saarland, B. v. 20.04.2011 - 2 B 208/11 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung -

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217
    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme ein (§ 166 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ein (BayVGH, B.v.10.02.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn.3; st.Rspr.).
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